Der Sanitäts-Dienst bei Veranstaltungen
Es gibt sehr viele Einsatz-Bereiche für den Sanitäts-Dienst.
Konzerte oder Fußball-Spiele.
Oder Straßen-Feste und andere Veranstaltungen.
In solchen Situationen kommen sehr viele Menschen zusammen.
Da kann es immer zu einem kleinen oder großen Not-Fall kommen.
Zum Beispiel wenn jemand ein Problem mit dem Kreis-Lauf bekommt.
Oder jemand stürzt und verletzt sich.
Sanitäter machen ihren Dienst als Ehren-Amt.
Sie können bei Verletzungen oder Krankheiten schnell helfen.
Denn sie sind sehr gut ausgebildet.
Deshalb werden sie auch in ganz verschiedenen Bereichen eingesetzt.
Sanitäter haben viele Einsätze und deshalb auch viel Erfahrung.
Sie wissen genau was zu tun ist.
Sie können auch bei großen Unfällen helfen.
Zum Beispiel nach einer Explosion mit vielen Verletzten.
Dann können Sanitäter zum Beispiel den Ärzten helfen.
Deshalb sind Sanitäter ein wichtiger Teil in unserem Katastrophen-Schutz.
Was kostet Sie als Veranstalter ein Sanitätswachdienst?
Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen (Material, Fahrzeuge, Ausbildung der Helfer, persönliche Schutzausrüstung der Helfer usw.) müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Das kann auch in Form einer Spende erfolgen. Mit Ihrer Finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.
Wie kann ein Sanitätsdienst gebucht werden?
Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?
Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an - etwa sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular, um den Sanitätsdienst anzufordern.
Informationen für Veranstalter
Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. Sollte während eines Sanitätswachdienstes das DRK einen entsprechenden Einsatzauftrag erhalten, kann es u. U. erforderlich werden, den Sanitätsdienst (– nach Rücksprache mit dem Veranstalter –) vorübergehend auf eine Mindeststärke zu reduzieren.
Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Sanitätswachdienstes. Dies setzt eine vertragliche Einbindung der Rotkreuz-Gliederung in den Rettungsdienst nach dem Landesrettungsdienstgesetz und eine Abstimmung mit der Rettungsleitstelle voraus.
Wird in der Planung kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfangs mit dem Veranstalter erzielt, muss das Rote Kreuz von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen.